Mitgliedsbeitragsordnung gültig ab 01.01.2009

Alle Beträge in EURO

 

Aufnahmegebühr ( bei Eintritt )

Gebühr

gesetzliche MWSt

11,00

9,24

1,76

 

Mitgliedsbeitrag

 

Bemessensgrundlage

Mitgliedsbeitrag

Gebühr

gesetzliche MWSt

über 58.000,00

193,00

162,18

30,82

 

Ermäßigte Beiträge (sozial gestaffelt )

 

Bemessensgrundlage

Mitgliedsbeitrag

Gebühr

gesetzliche MWSt

bis 58.000,00

169,00

142,02

26,98

bis 48.000,00

145,00

121,85

23,15

bis 38.000,00

121,00

101,68

19,32

bis 28.000,00

  96,00

  80,67

15,33

bis 18.000,00

  72,00

  60,50

11,5

bis 13.000,00

  48,00

  40,34

  7,66

bis   8.200,00

  22,00

  18,49

  3,51

 

Im Rahmen der Beratungsbefugnis gehören zu den Bruttoeinnahmen:

- die Einnahmen aus den Einkunftsarten, die beraten werden dürfen, § 4 Nr.11 StBerG

- dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven Einnahmen und ALG II

- der über den Ertragsanteil hinausgehende Rentenbräge aller Renten

- Einnahmen aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ( 400.- Minijobs )

- steuerfreie Erstattungen

Die Bruttoeinnahmen beider Ehegatten, die beide Mitglied sind und unter einem Fall geführt werden,

bestimmen den gemeinsamen Beitrag.

Der Beitrag für das laufende Jahr bemisst sich nach den Bruttoeinnahmen des Vorjahres.